Um- und Zubau
Präzise Bestandsaufnahme als Grundlage jeder Planung
Für Um- und Zubauten ist eine genaue Bestandsaufnahme entscheidend. Vor Ort wird das gesamte Gebäude vollständig vermessen, geprüft und dokumentiert. Wir erfassen alle baulichen Elemente, vergleichen diese mit den vorhandenen Plänen und halten Abweichungen verlässlich fest. Diese Daten bilden die Grundlage für die weitere Planung und stellen sicher, dass alle Unterlagen technisch korrekt und baurechtlich einwandfrei erstellt werden.
Wichtige Schritte vor einem Um- und Zubau
Bestandsaufnahme
Erfassung des baulichen Ist-Zustands und Dokumentation aller relevanten Gebäudeteile.
Vermessung
Fehlen Pläne oder sind unvollständig, wird das Gebäude vollständig und präzise vermessen.
Bestandsplan (§23a)
Erstellung eines normgerechten Bestandsplans nach §23a, wenn keine brauchbaren Pläne vorliegen.
Baujahr-Prüfung
Prüfung, ob das Gebäude vor oder nach 1970 errichtet wurde, um korrekt nach Baugesetz einzureichen.
Vom Entwurf bis zur Einreichung
Wir begleiten Sie von der ersten Zeichnung bis zur fertigen Unterlagenübergabe an die Behörde.

Hinweis zu den gesetzlichen Grundlagen
Die rechtlichen Bestimmungen für Um- und Zubauten finden sich im Burgenländischen Baugesetz sowie im Burgenländischen Wohnbauförderungsgesetz (§17 und §18). Aktuelle Fassungen können im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) eingesehen werden: www.ris.bka.gv.at
Rechtliche Grundlagen für Um- und Zubauten
Wir begleiten Projekte von der ersten Idee bis zur einreichfähigen Unterlage. Präzise Bestandsaufnahmen, normgerechte Planungen und eine klare technische Umsetzung sind die Grundlage unserer Arbeit. Unser Fokus liegt darauf, Anforderungen korrekt zu erfassen, gesetzliche Vorgaben sicher einzuhalten und Unterlagen zu liefern, die fachlich sauber und behördlich einreichfähig sind.
Ob Neubau, Sanierung oder Um- und Zubau – wir arbeiten strukturiert, verlässlich und mit Blick auf die bautechnischen Details.
Bestandsplan nach §23a
Wenn keine aktuellen oder verwertbaren Pläne vorhanden sind, wird ein Bestandsplan nach §23a benötigt. Dafür wird das Gebäude vor Ort vollständig aufgenommen, vermessen und in normgerechten Plänen dargestellt. Alle relevanten Bauteile, Geschosse und Schnitte werden so dokumentiert, dass sie als Grundlage für weitere Planungen, Um- oder Zubauten sowie für die behördliche Einreichung verwendet werden können. Der Bestandsplan stellt sicher, dass alle weiteren Schritte auf verlässlichen und nachvollziehbaren Unterlagen basieren.
Die Anforderungen an einen Bestandsplan sind im § 23a des Burgenländischen Baugesetzes geregelt. Der vollständige Gesetzestext kann im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) eingesehen werden: www.ris.bka.gv.at



